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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma ascendere IT-Systeme richten sich ausschließlich nach diesen Geschäftsbedingungen, sofern nicht einzelvertraglich etwas Anderes vereinbart wird oder wurde. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Geschäftspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma ascendere IT-Systeme sie schriftlich bestätigt.

(3) "Verbraucher" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, welche bei der Firma ascendere IT-Systeme Ware zu einem Zweck bestellen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Gewerbetreibender", im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware der Firma ascendere IT-Systeme in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II Angebot und Vertragsabschluss

(1) Die Angebote der Firma ascendere IT-Systeme sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch Absendung einer E-Mail, Ausfüllen und Bestätigen des Web-Bestellformulars oder postalische Bestellung einerseits und Bestätigung der Bestellung/Ausführung der Bestellung durch ascendere IT-Systeme andererseits.

III Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden. Skonto wird nicht gewährt.

(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma ascendere IT-Systeme. Alle Preise sind in Euro und können von der Firma ascendere IT-Systeme ohne gesonderte Mitteilung jederzeit verändert werden. Es erfolgt kein Ausweis und keine Erhebung der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

(3) Die Firma Firma ascendere IT-Systeme ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie dennoch angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt die Firma ascendere IT-Systeme keine Gewähr.

(4) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert berechnet.

(5) Die Firma ascendere IT-Systeme liefert den Freischaltcode der entsprechenden Version nur gegen Vorkasse. Nach Zahlungseingang auf das Konto der Firma ascendere IT-Systeme erfolgt die Übermittlung des Freischaltcode grundsätzlich in elektronischer Form bzw. auf Wunsch postalisch (unter Beachtung von III (4)) an den Kunden.

IV Softwareprodukt

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit vor dem Kauf eines Freischaltcode der Software diese kostenfrei ausführlich innerhalb eines Zeitraumes von 45 Tagen zu testen. Innerhalb dieses Zeitraumes besteht die Möglichkeit, sich von der Eignung der Software zu überzeugen.

(2) Beim Kauf des Softwareprodukts erwirbt der Kunde eine Lizenz zur Nutzung dieser Software gemäß den Lizenzbestimmungen.

(3) Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung der Software an.

(4) Es besteht das Bestreben, möglichst viele amtliche PDF-Vordrucke der Beihilfefestsetzungsstellen der verschiedenen Bundesländer bzw. der Vordrucke privater Krankenkassen in Isovar zu integrieren. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Veränderungen an bereits implementierten PDF-Vordrucke durch die jeweiligen Urheber wird eine zeitnahe Aktualisierung in Isovar angestrebt. Ein Anspruch auf eine Aktualisierung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes besteht nicht. Bitte beobachten Sie hierzu stets den Isovar Downloadbereich.

(5) Technische Unterstützung (support)
Die Firma ascendere IT-Systeme kann technische Unterstützung zu Fragen der Bedienung von Isovar 2020 leisten. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Je nach Umfang der technischen Unterstützung kann dieser kostenpflichtig sein. Es wird dazu eine Einzelfallvereinbarung getroffen. Ein genereller Anspruch auf kostenfreie technische Unterstützung besteht nicht. Ein Anspruch auf eine technische Unterstützung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht.

(6) Programmaktualisierungen (Updates)
Die Firma ascendere IT-Systeme ist bemüht Isovar 2020 möglichst frei von Softwarefehlern auszuliefern. Sollten Softwarefehler bekannt werden, ist die Firma ascendere IT-Systeme bemüht, diese zeitnah zu beheben. Ein Anspruch auf die Behebung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht. Für die Aktualisierungen der Programmdateien zur PDF Antragserstellung (Beihilfestellen und PKV) können von der Firma ascendere IT-Systeme Kosten erhoben werden. Ein Anspruch auf zeitlich unbegrenzte, kostenfreie Aktualisierung besteht nicht.

V Schutzrechte

(1) Der Kunde erwirbt an dem gelieferten Softwareprogramm ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen der Endbenutzerlizenzabkommens, das regelmäßig den Produkten beigefügt ist. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.

(2) Der Kunde darf die überlassene Software ohne schriftliche Genehmigung der Firma ascendere IT-Systeme nicht bearbeiten oder übersetzen. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering), soweit der Kunde gemäß geltendem Recht eine Dekompilierung vornehmen darf, um Interoperabilität mit anderer, eigener Software herzustellen.

(3) Bei Verlust des Freischaltcodes besteht kein Anspruch auf Ersatz. Freischaltcodes sind lediglich eine technische Maßnahme, die ordnungsgemäße Verwendung einer Nutzungslizenz abzusichern. Freischaltcodes selbst bilden kein Nutzungsrecht.

VI Gewährleistung/Haftung

(1) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln durch einen Verbraucher auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung (Mangelbeseitigung) beschränkt. Die Firma ascendere IT-Systeme weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Firma ascendere IT-Systeme übernimmt daher aufgrund der bekannten Komplexität der Software keine Zusicherung dahingehend, dass sich die Software im Einzelfall für einen bestimmten Zweck eignet oder eine Kompatibilität zu sämtlichen anderen Soft- oder Hardwareprodukten besteht oder sonst ein absolut störungsfreier Einsatz möglich ist. Sollten neuere Versionen der Software von der Firma ascendere IT-Systeme veröffentlicht werden, so begründet dies keinen Mangel der ursprünglich verkauften Software. Eine Produkthaftung aufgrund des Rechts der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland wird für Computersoftware ausdrücklich nicht gewährt.

(2) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma ascendere IT-Systeme als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für Folgeschäden jeder Art ist ausgeschlossen. Im Besonderen haftet die der Firma ascendere IT-Systeme nicht für Produktionsausfall oder Schäden durch entgangenen Gewinn. Eine Haftung für mögliche Schäden an Hard- und/oder Software ist ausgeschlossen.

(3) Zur Vermeidung von Datenverlust wird die regelmäßige Sicherung des Datenbestandes, insbesondere der Isovar Datenbank empfohlen.

VII Teilnichtigkeit

(1) Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Firma ascendere IT-Systeme oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es wird angestrebt, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu setzen, die der als unwirksam erkannten nach Inhalt und Ziel so nahe wie möglich kommt.

VIII Gerichtsstand

(1) Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 06618 Naumburg/Saale ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

Mertendorf, November 2015